„Kupferkonto“ im Bereich Weinbau.
Gemäß geltender Anwendungsbestimmungen sind die Bewirtschafter von Rebflächen verpflichtet, ausgebrachte Kupfermengen von über 3 kg Reinkupfer je Hektar und Jahr beim jeweils zuständigen Landratsamt anzuzeigen. Die Verfahrensdetails ergeben sich aus dem Formblatt und seinen Erläuterungen.