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Weinbau

„Kupferkonto“ im Bereich Weinbau. 

Gemäß geltender Anwendungsbestimmungen sind die Bewirtschafter von Rebflächen verpflichtet, ausgebrachte Kupfermengen von über 3 kg Reinkupfer je Hektar und Jahr beim jeweils zuständigen Landratsamt anzuzeigen. Die Verfahrensdetails ergeben sich aus dem Formblatt und seinen Erläuterungen.